Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Reiseveranstalter:

 

1- Regelungsgegenstand

Reiseveranstalter ist derjenige, der eigene und fremde touristische Leistungen zu einem neuen, eigenständigen Produkt verbindet und diese im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechung anbietet. Nachfolgend wird der Veranstalter als „Latventure Incoming“ und die Parteien, die Leistungen bei Latventure Incoming einkaufen, als „Kunden“ bezeichnet. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

 

2- Buchung, Vertragsabschluss und Bestätigung

2.1- Mit der Buchung (Reiseanmeldung) wird der Abschluss eines Reisevertrags verbindlich angeboten. Die Buchung zu einer Reise kann mündlich, per eMail, Telefax oder schriftlich vorgenommen werden. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von Latventure Incoming bestätigt werden.

2.2- Latventure Incoming informiert den Kunden über den rechtskräftigen Vertragsschluss mit der schriftlichen Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Latventure Incoming zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

2.3- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An das neue Angebot ist Latventure Incoming 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung bzw. der Restzahlung erklärt.

2.4- Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

3- Bezahlung

3.1- Der zu zahlende Reisepreis ergibt sich bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung oder aus dem individuell ausgearbeiteten Angebot. Die Preise verstehen sich in USD. Preise, die in anderen Währungen publiziert wurden, sind zahlbar in USD und zwar zum Noten-Umrechnungs-Kurs des Fakturadatums.

3.2- Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf unser Bankkonto. Die Bankdaten sind der Rechnung zu entnehmen. Eine Kopie des Überweisungsauftrages ist per Fax oder E-Mail an Latventure Incoming zu richten. Die Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.3- Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 0% des Reisepreises bei Rundreisen, Bausteinen, Mietwagenreisen und 30% des Reisepreises bei Galapagos Insel Hopping. Falls der Reisebetrag weniger als 500 USD beinhaltet, ist die Zahlung im Ganzen vorzunehmen. Die Anzahlung ist 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig. Hierbei zählt der Tag des Zahlungseingangs bei der Bank. Für Galapagos Kreuzfahrten und Regenwald-Lodges gelten besondere Zahlungsbedingungen.

3.4- Die Restzahlung hat der Kunde spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Als Stichtag gilt ebenfalls der Tag der Einzahlung bei der Bank. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Dokumente erst nach Eingang der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

3.5- Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.6- Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

3.7- Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann Latventure Incoming vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

 

4- Leistungen

4.1- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Angebots und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern (z. B. Druck- oder Rechenfehlern) bleibt vorbehalten.

4.2- Alle in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für Latventure Incoming bindend. Latventure Incoming behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4.3- Sonderwünsche seitens des Kunden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Latventure Incoming schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

4.4- Die Angaben, in der mit der Reisebestätigung verschickten Zielgebietsinformation zu der jeweiligen Reise, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.

4.5- Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Reittouren, etc.), die in den ausführlichen Reiseverläufen als „Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

 

5- Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1- Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Latventure Incoming bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.2- Sofern Kunden eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.

 

6- Leistungs- und Preisanpassung

6.1- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Latventure Incoming nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6.2- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Latventure Incoming ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6.3- Latventure Incoming kann Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mind. 4 Monate liegen und nachweisbar erst nach Vertragsabschluss konkret eingetretenen Erhöhungen der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

6.4- Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Latventure Incoming den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Latventure Incoming in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

6.5- Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Latventure Incoming über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

7- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Latventure Incoming. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber Latventure Incoming erklärt werden. Alle Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen. Diesbezügliche Angaben auf Buchungsbelegen (Zahlkartenabschnitt, Banküberweisung usw.) werden nicht anerkannt.

7.2- Latventure Incoming erhebt für Reiseabsagen (Stornierung), Änderungen und Umbuchungen zuzüglich anfallender Stornokosten (siehe Ziffer 7.3.) eine zusätzliche pauschale Bearbeitungsgebühr. Es gelten folgende Regelungen:

Bis 2.500 US$ Reisewert: 100 US$ pro Buchung
Bis 5.000 US$ Reisewert: 200 US$ pro Buchung
Bis 10.000 US$ Reisewert: 300 US$ pro Buchung
Ab 10.000 US$ Reisewert: 400 US$ pro Buchung

7.3- Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Latventure Incoming Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Latventure Incoming kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es werden folgende Stornobeträge pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis berechnet:

7.3.1- – Rundreisen, Reisebausteine und Mietwagenreisen

>= 31 Tage vor Reisebeginn: 0 %
30-15 Tage vor Reisebeginn: 30 %
14-07 Tage vor Reisebeginn: 60 %
06-00 Tage vor Reisebeginn: 80 %

7.3.2- Galapagos Insel Hopping

>= 46 Tage vor Reisebeginn: 0 %
45-31 Tage vor Reisebeginn: 50 %
30-15 Tage vor Reisebeginn: 70 %
14-00 Tage vor Reisebeginn: 90 %

7.3.3- Galapagos Kreuzfahrten und Regenwald-Lodges

Für Galapagos Kreuzfahrten und Regenwald-Lodges gelten besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Reiseausschreibungen, i. d. R. direkt beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

7.3.4- Linien- und Charterflüge (Nur-Flugbuchungen)

Es gelten, soweit wirksam vereinbart, die aufgrund des gewählten Tarifs anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft.

Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Rundreise, Flüge, Kreuzfahrt, etc.), so sind die Stornobeträge dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren

7.4- Darüber hinaus kann Latventure Incoming vom Kunden im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen (gilt für alle Reisen). Dem Kunden bleibt es offen, Latventure Incoming nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von Latventure Incoming geforderte Pauschale.

7.5- Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt einer Reise, ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

7.6- Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Latventure Incoming als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Latventure Incoming kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

8- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Latventure Incoming kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1- Wenn Latventure Incoming vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen“.

8.2- Ohne Einhaltung einer Frist:

Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Latventure Incoming nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar oder sonst stark vertragswidrig ist, kann Latventure Incoming ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Latventure Incoming den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8.3- Bis 3 Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Latventure Incoming verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Latventure Incoming den Kunden davon zu unterrichten.

8.4- Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Latventure Incoming deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Latventure Incoming besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.5- Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Latventure Incoming in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Latventure Incoming geltend zu machen.

 

9- Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1- Wird die Reise durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Latventure Incoming den Reisevertrag kündigen. Der Kunde muss seine Kündigung an Latventure Incoming richten. Latventure Incoming kann die Kündigung auch durch seine Reiseleiter dem Kunden gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Latventure Incoming hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären.

9.2- Wird der Vertrag gekündigt, so kann Latventure Incoming für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Latventure Incoming verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Kunden und von Latventure Incoming jeweils zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

 

10- Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

10.1- Abhilfe

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Latventure Incoming anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Latventure Incoming kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Latventure Incoming kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige, dem Kunden zumutbare Ersatzleistung erbringt.

10.2- Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3- Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Latventure Incoming innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Latventure Incoming verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet Latventure Incoming den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4- Schadenersatz

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Latventure Incoming nicht zu vertreten hat.

10.5- Ausschluss von Ansprüchen

Anprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Latventure Incoming geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Kunden sollte die Meldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei Latventure Incoming. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.

10.6- Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Latventure Incoming Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Latventure Incoming die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

11- Mitwirkungspflicht

11.1- Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.

11.2- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist Latventure Incoming an seinem Geschäftssitz zu verständigen.

11.3- Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11.4- Sofern innerhalb von 48 Stunden keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, kann der Kunde selbst für Abhilfe sorgen. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Belege ersetzt.

 

12- Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

12.1- Latventure Incoming haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

12.2- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Latventure Incoming dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.3- Schadensersatzansprüche gegenüber Latventure Incoming wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters. Latventure Incoming wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

12.4- Der Rückgriff des Kunden auf Latventure Incoming wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 11 verletzt hat und Latventure Incoming deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

12.5- Ein Schadensersatzanspruch gegen Latventure Incoming ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12.6- Latventure Incoming haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

 

13- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Latventure Incoming ist nicht für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt verantwortlich. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.

 

14- Versicherung

Latventure Incoming empfiehlt den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe, dem Rundum Sorglos-Service sowie einer Reisegepäckversicherung.

 

15- Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Latventure Incoming zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Latventure Incoming hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

 

16- Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

16.1- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16.2- Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Latventure Imcoming ist ecuadorianisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Latventure Incoming Cia. Ltda. ist Quito, Ecuador.

 

17- Reiseveranstalter

Latventure Incoming Cia. Ltda.
Av. Colón E8-57 y José Urbina
Ed. El Cisne, 8vo Piso, Ofc. 8A-B
Quito – Ecuador

Telefon: +593 2 2 905 737
Fax: +593 2 2 901 207
E-Mail: info@latventure.com
Internet: www.latventure.com

Registrierungsnr.: 1792075912001.001.9000441

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